Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Salzburg (VHS)

1. Anmeldung

1.1 Anmeldungen können persönlich, schriftlich, per Telefon, auf der Website der VHS (www.volkshochschule.at) und durch Dritte erfolgen. Jede Anmeldung ist verbindlich und kann nur schriftlich storniert werden. Unmittelbar nach einer Onlineanmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, dass überprüft wird, ob noch ein Platz frei ist. Sie erhalten danach entweder einen Erlagschein zugesandt oder bei Vorliegen einer E-Mail-Adresse eine Zahlungsinformation per E-Mail. Dadurch kommt ein verbindlicher Vertragsabschluss („Buchung“) zustande. Beide dienen gleichzeitig auch als Kurskarte und legitimieren zum Kursbesuch. 

1.2 Für eine Buchung ist die korrekte Angabe von Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnadresse und Telefonnummer erforderlich. Für Buchungen über die Website ist darüber hinaus eine E-Mail-Adresse erforderlich. Allfällige Änderungen dieser Daten sind umgehend an die VHS zu melden.

1.3 Verfügbare Kursplätze werden nach der Reihenfolge des Einlangens der Buchungen bei der VHS vergeben.

1.4 Die VHS behält sich vor, Anmeldungen wegen Zahlungsrückständen in der Vergangenheit abzulehnen.

1.5 Einzelne Kurse und Veranstaltungen sehen bestimmte, im Kursverzeichnis ausgewiesene Teilnahmevoraussetzungen hinsichtlich Qualifikationen und Altersstufen vor. Mit Durchführung einer Anmeldung erklären die Teilnehmenden, dass sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die VHS behält sich vor, Teilnehmende von Kursen und Veranstaltungen auszuschließen, welche die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen.

1.6 Die Volkshochschule Salzburg empfiehlt, vor der Teilnahme an Bewegungskursen allfällige gesundheitliche Einschränkungen ärztlich abklären zu lassen und diese der Kursleitung vor Beginn des Kurses mitzuteilen. Unsere Gesundheitskurse dienen ausschließlich der persönlichen Wissenserweiterung und Gesundheitsvorsorge sowie der Stärkung des allgemeinen Wohlbefindens. 

1.7 Unterstützung von Teilnehmenden mit niedrigem Einkommen bzw. Teilnehmenden, die einen aktuellen Sozialunterstützungs-Bescheid, einen Bescheid über Ausgleichszulage oder Arbeitslosenunterstützung/Notstandshilfe, einen Kulturpass oder Studierenden-Ausweis vorweisen können: Nachlass von Euro 1,- pro (ursprünglich geplanter) UE. Behindertenpass: Personen mit mind. 50% Behinderung erhalten 50% Nachlass. Geschwisterrabatt: Wenn mehrere Kinder einer Familie denselben Kurs besuchen, erhalten sie eine Ermäßigung von 20% pro Kind. Salzburger Familienpass: 15% Ermäßigung, wenn eine Begleitperson und ein Kind gemeinsam einen Bewegungskurs besuchen (Kinderkurse mit Begleitperson im Bewegungsbereich, z.B. Mutter-Vater-Kind-Turnen). Die Inanspruchnahme von Ermäßigungen und/oder Förderungen ist unmittelbar bei der Anmeldung anzugeben.

1.8 Bei länger dauernden Kursen (Semesterkursen) kann, sofern am Tag des Kursbeginns noch Plätze frei sind und man noch nicht angemeldet ist, ein einmaliges kostenloses Schnuppern mit der VHS (nicht mit der Kursleitung) vereinbart werden.

2. Kursgebühren

2.1 Die Gebühren von Kursen und Veranstaltungen (im Folgenden kurz „Kursgebühren“) werden auf der Website und in Printmedien ausgewiesen. Festgehalten wird, dass die VHS keine Haftung für die Richtigkeit der darin ausgewiesenen Kursgebühren übernimmt und diese im Einzelfall auch abweichen können.

2.2 Kurse und Veranstaltungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit, daher wird diese auf Rechnungen nicht ausgewiesen.

2.3 Der Nachweis über die Zahlung der Kursgebühr ist den Mitarbeitenden der VHS auf Verlangen vorzuweisen.

2.4 Wurde eine Teilzahlung der Kursgebühren vereinbart, ist bei Zahlungsverzug der Gesamtbetrag sofort fällig.

2.5 Bei Zahlungsrückständen erfolgt zunächst eine Zahlungserinnerung, danach eine zweimalige Mahnung und Aufforderung zur Zahlung der Rückstände durch die VHS. Für jede Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von EUR 7,– in Rechnung gestellt. Werden offene Zahlungsrückstände nicht innerhalb der in der zweiten Mahnung festgelegten Frist beglichen, wird die Forderung zur Betreibung durch ein Inkassobüro weitergeleitet. Die damit in Zusammenhang entstehenden Kosten sind zur Gänze von den Teilnehmenden zu tragen.

3. Kursbedingungen

3.1 Eine Unterrichtseinheit (im Folgenden kurz „UE“) dauert 50 Minuten.

3.2 Entfallene Unterrichtseinheiten, z.B. wegen Verhinderung der Kursleitung; Raum steht nicht zur Verfügung; epidemiologische Überlegungen usw. werden nach Möglichkeit an einem zusätzlichen Termin ohne zusätzliche Gebühr nachgeholt. Kann ein Ersatztermin nicht angeboten werden, werden die Kursgebühren aliquot im Verhältnis der entfallenden UE zu den gesamten UE zurückerstattet. Können Teilnehmende den Ersatztermin nicht wahrnehmen, erfolgt keine Rückerstattung.

3.3 Die VHS behält sich vor, Kurse, bei welchen die angegebene Mindestanzahl an Kursteilnehmenden nicht erreicht wird, abzusagen oder zu verkürzen.

3.4 Wird ein Kurs von der VHS abgesagt, wird die Kursgebühr in voller Höhe an die Teilnehmenden zurückerstattet.

3.5 Die teilweise oder gänzliche Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt durch Überweisung auf ein von den Teilnehmenden bekannt zu gebendes Konto.

3.6 Mit dem Kursbeitrag erwirbt man einen Anspruch auf Teilnahme an allen ausgeschriebenen Kurstagen. Im Fall der Verhinderung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Weiters ist es nicht möglich, stattdessen an einem anderen Kurs tageweise teilzunehmen bzw. zu tauschen.

3.7 Lehrbücher, Skripten und sonstige Kursmaterialien sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht in der Kursgebühr enthalten, müssen von den jeweiligen Teilnehmenden gesondert erworben werden und können nicht rückerstattet werden.

3.8 Ausgefallene Kurstage werden nicht erstattet, sondern nachgeholt. Die VHS behält sich das Recht vor, Kurse abzubrechen, zu unterbrechen, zu verschieben oder Kursinhalte anzupassen.

3.9 Die VHS behält sich das Recht vor, Kursleitende in Ausnahmefällen neu zu besetzen.

3.10 Das Mitnehmen von Haustieren zum Kurs ist generell nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Partnerhunde.

4. Stornierungen

4.1 Die Stornierung einer Buchung kann nur schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen.

4.2 Bei Stornierung durch Teilnehmende werden folgende Stornogebühren zur Zahlung fällig: 

  • Stornierungen bis 8 (acht) Tage vor Kursbeginn: kostenfrei
  • Stornierungen ab dem 7. (siebten) Tag vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühren
  • Stornierungen ab dem Tag des Kursstarts: 100 % der Kursgebühren 
  • Fernbleiben ohne Stornierung: 100 % der Kursgebühren

4.3 Die unter Punkt 4.2 ausgewiesenen Stornogebühren werden auch dann zur Zahlung fällig, wenn die Kursgebühr noch nicht oder nur teilweise bezahlt wurde.

4.4 Wurde die Kursgebühr von den Teilnehmenden bereits bezahlt, wird die VHS die Stornogebühr einbehalten und die Differenz zur Kursgebühr auf ein von den Kursteilnehmenden bekannt zu gebendes Konto überweisen.

4.5 Bei Änderung der Kursleitung besteht kein außerordentliches Rücktrittsrecht der Teilnehmenden.

 

5. Widerrufsrecht im Fernabsatzverkehr (betrifft nur Anmeldungen über www.volkshochschule.at)

5.1 Widerrufsrecht: Teilnehmende haben das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Teilnehmende die VHS mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Teilnehmende können für den Widerruf das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Das Muster-Widerrufsformular kann auf unserer Website (https://www.volkshochschule.at/kontakt-zur-volkshochschule/widerruf-formular/) elektronisch heruntergeladen werden. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Erklärung ordnungsgemäß übermittelt, so wird die VHS den Teilnehmenden unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

5.2 Folgen des Widerrufs: Bei online abgeschlossenen Verträgen über gewisse Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Termin stattfinden sollen bzw. für eine bestimmten Zeitraum gebucht werden, gibt es kein Widerrufsrecht (§ 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG). Darunter fallen auch „Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden“. Welche Verträge konkret darunterfallen, wird vom Gesetz nicht weiter geregelt. Sicher darunter fallen etwa Hotelbuchungen oder der Kauf von Tickets für Kultur- und Sportveranstaltungen. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob der von Ihnen online gebuchte Kurs als eine Freizeitdienstleistung gemäߧ 18 Abs 1 Z 10 FAGG zu verstehen ist und das Widerrufsrecht daher entfällt (sofern der Kurs bereits für einen bestimmten Zeitraum gebucht wurde) oder nicht. Wenn für den:die Kursanbieter:in objektiv erkennbar ist, dass der Besuch des Kurses in keinem Zusammenhang mit Ihrer Freizeit stehen soll, können Sie Ihr Online-Anmeldung für den Kurs widerrufen.

5.3 Entfall des Widerrufsrechts: Beginnt ein Kurs vor Ablauf der Widerrufsfrist und wird dieser noch innerhalb der Widerrufsfrist beendet, steht nach § 18 Abs 1 Z 1 FAGG kein Widerrufsrecht zu.

 

6. Haftung

6.1. Sämtliche von der VHS in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die VHS übernimmt jedoch keine Haftung für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit der VHS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.

6.2. Die VHS, deren Angestellte, Auftragnehmer:innen oder sonstige Mitarbeitende übernehmen in Fällen leichter Fahrlässigkeit keine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmenden, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit haben die Geschädigten zu beweisen. Soweit die Haftung der VHS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Angestellten.

6.3. Bei Eltern-Kind-Kursen behalten die Begleitpersonen für ihr Kind die Aufsichtspflicht und haften für ihre Kinder.

6.4. Die VHS übernimmt keine Haftung hinsichtlich eines bestimmten persönlichen Lernerfolgs und kann nicht für einen bestimmten individuellen Erfolg ihrer Kurse und Veranstaltungen haftbar gemacht werden.

7. Datenschutz

7.1. Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmenden den AGBs zu und erteilen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Erfassung und Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb der VHS gehörenden erforderlichen Vorgänge.

7.2. Die VHS behandelt sämtliche persönlichen Angaben der Teilnehmenden vertraulich. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmenden ein, dass personenbezogene Daten (Anrede, Vor- u. Zuname, Adresse, Telefonnr., E-Mail, Geb. Datum), die elektronisch, telefonisch, mündlich oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die jeweilige Buchung und Übermittlung von Informationen sowie für statistische Auswertungen verwendet werden dürfen.

7.3. Sollten sich die persönlichen Daten der Teilnehmenden geändert haben oder diese keine weiteren Informationen von der VHS erhalten wollen, kann dies per E-Mail an info@volkshochschule.at oder telefonisch unter +43 662 876151-0 bekannt gegeben werden.

7.4. Die Teilnehmenden stimmen einer elektronischen Verarbeitung und Übermittlung ihrer bekanntgegebenen Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung bzw. des Inkassowesens im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu.

7.5. Persönliche Daten der Teilnehmenden werden nur in dem für die VHS unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben der VHS oder gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.

7.6. Die Teilnehmenden erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung zur Weiterleitung von Daten an Dritte (Förderstellen), sofern dies aufgrund von den Teilnehmenden in Anspruch genommenen Förderungen erforderlich ist.

7.7. So wie die Daten der Teilnehmenden nicht weitergegeben werden, gilt dies auch für die Daten der Kursleitenden, weshalb diese auch nicht an Teilnehmende weitergegeben werden.

8. Urheberrecht

8.1 Die Inhalte der zur Verfügung gestellten Skripten, Unterlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für die persönliche Verwendung der Teilnehmenden bestimmt. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere die Speicherung, Vervielfältigung, Übersetzung, Verarbeitung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie Weitergabe an andere Personen – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – ist ohne Zustimmung der Urheber:innen untersagt.

8.2 Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den Benutzer:innen der Kopiergeräte. Die Vervielfältigung ganzer Bücher oder Zeitschriften sowie das Kopieren audiovisueller Medien sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

8.3 Die Teilnehmenden verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen die VHS aus Verstößen gegen das Urheberrecht, diese schad- und klaglos zu halten.

8. Ton-, Film- und Fotoaufnahmen

Die Teilnehmenden erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung, dass in den Räumlichkeiten der VHS Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden dürfen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit dem Besuch der Angebote von der VHS gemachten Aufnahmen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet und veröffentlicht werden dürfen.

9. Hausordnungen

10.1 Die Teilnehmenden verpflichten sich, die an den jeweiligen Standorten von der VHS ausgehängte Hausordnung einzuhalten und nehmen diese zur Kenntnis.

10.2 An jenen Standorten, die nicht der VHS gehören, wie Schulen usw. gelten die jeweiligen Hausordnungen des Veranstaltungsortes. 

10. Rechtsform

Die Volkshochschule Salzburg (VHS) ist ein gemeinnütziger Verein mit Hauptsitz in der Stadt Salzburg, Strubergasse 26, 5020 Salzburg.

11. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der VHS Salzburg und den Teilnehmenden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Teilnehmenden anerkennen ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Inhalt der Vereinbarung und Vertragsinhalt geworden sind.

12. Erfüllungsort, Vertragssprache

Erfüllungsort ist der Kursort. Vertragssprache ist Deutsch.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist ausschließlich das für die Stadt Salzburg sachlich zuständige Gericht, soweit nicht nach § 14 KSchG oder einer anderen, zwingenden gesetzlichen Bestimmung etwas Anderes vorgesehen ist.

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