Datenabgleich: Erklärung zu den Punkten der beruflichen Tätigkeit und der Staatszugehörigkeit

Ich bin nebenberufliche:r Lehrende:r –
meine gesamte Unterrichtstätigkeit an der Volkshochschule ist nicht mein Hauptberuf und meine Haupteinnahmequelle.

Ich bin gem. ASVG nebenberufliche:r Lehrende:r, da meine Unterrichtstätigkeit an der Volkshochschule Salzburg nicht mein Hauptberuf und meine Haupteinnahmequelle ist. Hausfrauen und Studierende sind ebenfalls nebenberuflich Lehrende. Das Gleiche gilt für Pensionist:innen und Bezieher:innen von Karenz- oder Arbeitslosengeld, wenn das monatliche Honorar der Volkshochschule Salzburg niedriger als diese Bezüge sind. (Achtung: Ist das monatliche Honorar höher als die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit
€ 438,05 (wird jährlich angepasst), kann es zu einer Kürzung dieser Bezüge kommen!).

Als nebenberufliche:r Lehrende:r erkläre ich, dass mein Honoraranspruch an die Volkshochschule Salzburg bis zu einer Höhe von max. € 537,78 im Monat für mich eine Aufwandsentschädigung darstellt. Wird dieser Betrag nicht überschritten, entsteht für die Volkshochschule Salzburg keine Melde- und Beitragszahlungspflicht. Ich bin daher auch weder gesetzlich kranken-, pensions- noch unfallversichert. Bei Überschreiten des Betrages erfolgt seitens der Volkshochschule Salzburg eine Anmeldung als geringfügig oder vollversicherungspflichtige:r Beschäftigte:r.

  • Die Beurteilung über die Anmeldung erfolgt monatlich im Vorhinein.

  • Geringfügige Beschäftigung (gesetzl. Unfallversicherung ist gegeben) liegt vor, wenn der monatliche Honoraranspruch zwischen € 537,78 und € 975,83 beträgt.

  • Vollversicherungspflichtige Beschäftigung (gesetzl. Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung ist gegeben) liegt vor, wenn der monatliche Honoraranspruch mehr als € 975,83 beträgt (wird jährlich an die Geringfügigkeitsgrenze angepasst).

Ich besitze einen Gewerbeschein bzw. eine Befugnis als Freiberufler:in.

Ich besitze einen Gewerbeschein bzw. eine Berufsbefugnis als Freiberufler:in und meine Unterrichtstätigkeit steht in einem sachlichen Zusammenhang damit. (Kein sachlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn z. B. ein selbstständiger Masseur EDV unterrichtet!)  
Bitte Kopie des Gewerbescheines bzw. der Berufsberechtigung der Volkshochschule Salzburg zukommen lasssen (personalabteilung(at)volkshochschule.at)!

Ich bin hauptberuflich Lehrende:r

Ich bin hauptberuflich Lehrende:r gemäß ASVG, weil meine Tätigkeit an der Volkshochschule Salzburg mein Hauptberuf und meine Haupteinnahmequelle ist. Die Verordnung über die sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung ist daher auf mich nicht anzuwenden.


Ich bin EU-Staatsbürger:in bzw. Ausländer:in und in meinem Heimatstaat entsprechend sozialversichert.

Die Versicherung im Heimatland ist durch eine gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) (für EU-Bürger) oder durch eine Bestätigung nachzuweisen. (Bitte der Volkshochschule eine Kopie zukommen lassen)

Ich bin EU-Staatsbürger:in bzw. Ausländer:in und in meinem Heimatstaat NICHT entsprechend sozialversichert.

Ich unterliege daher der Sozialversicherungspflicht in Österreich.

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