Volkshochschule Salzburg
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Volkshochschule Salzburg
Faberstrasse 16
A-5020 Salzburg
Tel.: 0662/8761510
Fax: 0662/881355
Email: info@volkshochschule.at

Berufsbezogene Weiterbildung ist gesellschaftlich wichtig, vor allem angesichts der herrschenden Lage am Arbeitsmarkt. Deshalb gibt es von verschiedenen Institutionen unterstützungen und finanzielle Förderungen.

Unten sehen Sie Fördermöglichkeiten aufgelistet, welche für viele Personen in Weiterbildungen in Frage kommen. Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.kursfoerderung.at. Hier können Sie Ihre Daten eingeben und die Datenbank zeigt Ihnen die für Sie passenden Förderungen an.

Bildungsscheck des Landes Salzburg

Per 1.9.2010 können Anträge für den Salzburger Bildungsscheck beim Land Salzburg ausschließlich über das Internet gestellt werden.

Informationen über den Bildungsscheck erhalten Sie hier.

Anspruchsvoraussetzungen:

Wohnsitz: Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte haben.
Berufsbezogenheit: Die Kurse müssen der beruforientierten Weiterbildung dienen (Um- oder Höherqualifizierung).

Die Förderungsvoraussetzungen im Detail finden Sie hier.

Fristen: Es werden nur jene Maßnahmen gefördert, die im laufenden Förderungszeitraum (Kalenderjahr) beantragt wurden. Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.

Förderungshöhe:

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge (2008 - 2011) zu beachten sind:

Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse € 830,-
 
Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung € 1.000,-
 
Berufsreifeprüfung für Lehrlinge € 1.000,-
 
Kurse von Personen über 50 Jahre € 1.250,-
 
Kurse von Personen über 20 Jahre (ohne Berufsausbildung) € 1.250,-

Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 200 werden nicht gefördert.

Vorgangsweise:

Ihren Antrag können Sie gleich hier ausfüllen! Die notwendigen Bestätigungen (Teilnahme bzw. Zahlungsbestätigung) werden direkt von uns dem Land Salzburg bestätigt!

 

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen
des ESF

Das AMS unterstützt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Weiterbildungsmaßnahmen für spezifische Gruppen von Beschäftigten. (Stand: 31.08.2010).

Die finanzielle Förderung wird an Unternehmen (Dienstgeber) vergeben. Das AMS unterstützt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Weiterbildungsmaßnahmen für spezifische Gruppen von Beschäftigten. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.

Primäre Zielgruppen sind daher:

  • Niedrig qualifizierte Frauen
  • ArbeitnehmerInnen ab 45
  • WiedereinsteigerInnen
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 ausschließlich im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten oder Qualifizierungsverbünden

Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Arbeitgeber:

  • AMS
  • Politische Parteien
  • radikale Vereine
  • Bund, Länder
  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände und
  • sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts

Ausgeschlossen ist auch die Förderung folgender ArbeitnehmerInnen:

  • UnternehmenseigentümerInnen
  • GeschäftsführerInnen
  • Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften
  • ArbeitnehmerInnen in unkündbarem Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen)
  • Lehrlinge

Voraussetzungen 

  • Vorlage eines Bildungsplanes durch das Unternehmen in Abstimmung mit den ArbeitnehmerInnen
  • Die Begünstigten müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder in Elternkarenz befinden
  • Arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit

Genauere Information entnehmen Sie unserem Datenblatt oder wenden Sie sich bitte an das Arbeitsmarktservice.

Salzburg, Landesgeschäftsstelle
Auerspergstraße 67a, 5020 Salzburg
Tel.: 0662-88 83-0 – Fax: 0662-88 83-7390 

 

 

Hier finden Sie Links von Fördermöglichkeiten:

Bildungsscheck des Landes Salzburg

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB)

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit

Steuerliche Absetzbarkeit für ArbeitnehmerInnen

 

 

 

 

 


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